Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8, § 19
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Selbstschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Klage eines Sprengmeisters auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe
Verfahrensgang
- VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24
- VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641
- BVerwG, 15.04.2021 - 6 B 3.21
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641
Beruft sich ein Antragsteller darauf, gefährdet zu sein, bedarf es nach dieser Regelung einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass sich möglichst wenig Waffen in privater Hand befinden (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1975 - I C 25.73 - juris Rn. 20 zu § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 1972).Erforderlich ist, dass der Antragsteller auf Grund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit Angriffen rechnen muss, das heißt, dass sich der Gefährdungsgrad deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, U.v. 24.6.1975 - I C 25.73 - juris Rn. 23 und B.v. 12.10.1998 - 1 B 245/97 - juris Rn. 9;… VGH BW, U.v. 9.10.2018 - 1 S 2342.17 - juris Rn. 24).
Zwar kann sich die besondere Gefährdung eines Antragstellers nach Würdigung aller Umstände des konkreten Falles aus der Zugehörigkeit zu einem Personenkreis ergeben, der nach allgemeiner Lebenserfahrung wegen seiner beruflichen Tätigkeit wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1975 - I C 25.73 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641
Erforderlich ist, dass der Antragsteller auf Grund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit Angriffen rechnen muss, das heißt, dass sich der Gefährdungsgrad deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, U.v. 24.6.1975 - I C 25.73 - juris Rn. 23 und B.v. 12.10.1998 - 1 B 245/97 - juris Rn. 9;… VGH BW, U.v. 9.10.2018 - 1 S 2342.17 - juris Rn. 24). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 A 2880/06
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641
Die Gepflogenheiten einer Streitkraft, die ihr Handeln an militärischen Erfordernissen ausrichtet, haben insoweit keine relevante Indizwirkung (vgl. OVG NW, U.v. 22.11.2007 - 20 A 2880/06 - unveröffentlicht). - VGH Bayern, 09.12.1993 - 21 B 93.1834
Waffenrecht: Bedürfnis zum Führen einer Schußwaffe bei Begleitung vom Waffen- und …
Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641
1.2.5 Soweit der Kläger die Notwendigkeit sieht, teilverladene Sprengobjekte zu bewachen, ist er auf die gerade für derartige Tätigkeiten geschaffene Vorschrift des § 28 WaffG zu verweisen, die das Führen von Schusswaffen durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal regelt (vgl. BayVGH, U.v. 9.12.1993 - 21 B 93.1834 - juris Rn. 15 zu § 35 Abs. 3 WaffG a.F.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.2022 - 6 S 1251/20
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Sprengstofflagern
Auch nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs seien Sprengstofflager wegen der besonderen Gefahren, die von ihnen für ihre Umgebung ausgehen, und der im Grundsatz zu wahrenden Schutzabstände typischerweise im Außenbereich untergebracht (Urteil vom 21.09.2020 - 21 B 17.641 -, juris Rn. 30). - VG Berlin, 15.05.2023 - 31 K 118.22 Die erforderliche Abwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe und den gegenläufigen Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat zunächst den Grundsatz zu beachten, dass so wenig Waffen wie möglich "ins Volk", also in private Hand gelangen sollen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. März 2008 - BVerwG 6 B 11/08 u.a. -, juris Rn. 12, …sowie Urteile vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 5/99 -, juris Rn. 14, …und vom 24. Juni 1975 - BVerwG I C 25.73 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2017 - OVG 11 B 11.16 -, juris Rn.37; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 24 ZB 20.1820 -, juris Rn. 10, und Urteil vom 21. September 2020 - 21 B 17.641 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Oktober 2018 - 1 S 2342/17 -, juris Rn. 21; s. auch BT-Drs.
Erforderlich ist, dass der Antragsteller aufgrund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit Angriffen rechnen muss, das heißt, dass sich der Gefährdungsgrad deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheidet (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2021, a.a.O., und Urteil vom 21. September 2020, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. Oktober 2018, a.a.O.; jeweils unter Hinweis u.a. auf BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 245.97 -, juris Rn. 9, …und Urteil vom 24. Juni 1975, a.a.O., Rn. 23 f.).
- VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708
(Wieder-)Erteilung eines Waffenscheins, Strafrichter im Ruhestand, Kein …
Insoweit ist im Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit des Führens von Schusswaffen im öffentlichen Bereich ein noch strengerer Maßstab anzulegen als er ohnehin schon für die Anerkennung einer Gefährdung gilt, die das Bedürfnis des (bloßen) Waffenbesitzes rechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.9.2020 - 21 B 17.641 - juris Rn. 20 m.w.N.).